Lenkerberechtigung für die Gruppe B (65 Abs.1 KFG 1967-kein Probeführerschein)
PKW-Praxis: mindestens 1 Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises
Mindestalter: das 20. Lebensjahr muss vollendet sein.
Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)
Dem Antrag wird nur dann Folge gegeben, wenn in den letzten 5 Jahren keinerlei Vorstrafen im Strafregister und in der Unfallkartei (grob fahrlässige Übertretungen und oftmalige Wiederholungstaten) aufscheinen.
Nachweis einer Taxilenkerausbildung: Für die Zulasssung zur Taxilenkerprüfung ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung notwendig.