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SIE MÖCHTEN SICH ALS TAXILENKER/IN BEWERBEN?

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:

  • Lenkerberechtigung für die Gruppe B (65 Abs.1 KFG 1967-kein Probeführerschein)
  • PKW-Praxis: mindestens 1 Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises
  • Mindestalter: das 20. Lebensjahr muss vollendet sein.
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)
  • Dem Antrag wird nur dann Folge gegeben, wenn in den letzten 5 Jahren keinerlei Vorstrafen im Strafregister und in der Unfallkartei (grob fahrlässige Übertretungen und oftmalige Wiederholungstaten) aufscheinen.
  • Nachweis einer Taxilenkerausbildung: Für die Zulasssung zur Taxilenkerprüfung ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung notwendig.